RFC Bad Kreuznach
Reitgemeinschaft Berghof
Reit- und Fahrverein Birkenfeld
Reit- und Fahrverein Boppard und Umgebung
Reit- und Fahrverein Bretzenheim
Reitverein Bruchweiler
Reit-, Fahr- und Voltigierverein Burbach
Volti-Team Dambach
RFZV Ellerbachtal
ZRFV Emmelshausen
RZV The Family
Reit- und Voltigierverein Hungenroth
RSG Hunsrück Höhen
Reiterverein Idar-Oberstein
Reitclub Roggenhof Idar-Oberstein
Voltigierverein Idar-Oberstein
Reit-, Zucht- und Fahrverein Kastellaun und Umgebung
Reiterfreunde Kirchberg und Umgebung
Renn- und Pferdezuchtverein Königswald
Reitsportfreunde Laubach
Pferdesportverein Lettweiler
Reit- und Fahrverein Perlbach
Reit- und Fahrsportverein Pfaffen-Schwabenheim
Reiterverein "Jäger aus Kurpfalz" Rehbach
Reiterverein Rehborn 1987
Reit- und Fahrverein Rheinböllen und Umgebung
Reiter- und Pferdefreunde Roth
PSV Am Römerdenkmal
Reit- und Fahrverein zum Schönblick
Reitsportgemeinschaft Soonwald
Reit- und Zuchtverein Stromberg
1. Wer auch immer sich
mit dem Pferd beschäftigt,
übernimmt die Verantwortung
für das ihm anvertraute
Lebewesen.
2. Die Haltung des Pferdes
muss seinen natürlichen
Bedürfnissen angepasst sein.
3. Der physischen wie psychischen
Gesundheit des Pferdes ist
unabhängig von seiner Nutzung
oberste Bedeutung einzuräumen.
4. Der Mensch hat jedes Pferd
gleich zu achten, unabhängig von
dessen Rasse, Alter und Geschlecht
sowie Einsatz in Zucht,
Freizeit
oder Sport.
5. Das Wissen um die Geschichte
des Pferdes, um seine Bedürfnisse
sowie die Kenntnisse im Umgang
mit dem Pferd sind
kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu
wahren
und zu vermitteln und
nachfolgenden Generationen zu
überliefern.
6. Der Umgang mit dem Pferd
hat eine persönlichkeitsprägende
Bedeutung gerade für junge Menschen.
Diese Bedeutung ist stets zu
beachten und zu fördern.
7.Der Mensch, der gemeinsam mit
dem Pferd Sport betreibt, hat sich
und das ihm
anvertraute Pferd einer Ausbildung zu
unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die
größtmögliche
Harmonie zwischen Mensch und Pferd.
8.Die Nutzung des Pferdes im Leistungs-
sowie im allgemeinen
Reit-, Fahr- und Voltigiersport
muss sich an seiner Veranlagung,
seinem
Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft
orientieren.
Die Beeinflussung des Leistungsvermögens
durch medikamentöse sowie
nicht pferdegerechte
Einwirkung des Menschen ist abzulehnen
und muss geahndet werden.
9. Die Verantwortung des Menschen
für das ihm anvertraute Pferd
erstreckt
sich auch auf das Lebensende des Pferdes.
Dieser Verantwortung
muss der Mensch
stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.